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Gibt es Fördermittel für Weiterbildung?
CNC Moderator
#1 Geschrieben : Montag, 10. Mai 2010 14:27:49

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Fort– und Weiterbildungen sichern jedem Unternehmen die Aufrechterhaltung der eigenen Qualitätsansprüche. Zudem fördern Weiterbildungen der Mitarbeiter die beruflichen Qualifizierungen und schaffen Ressourcen für die Zukunft.

Kann man für Mitarbeiter - Förderungen vom Staat erhalten?
Gibt es weitere Fördermittel (für Produkte / Software etc.) und was sollte im Vorfeld beachtet werden?

Vielen Dank für Ihre Informationen.
CNC Moderator
Metallica
#2 Geschrieben : Dienstag, 1. Juni 2010 13:50:47

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Wer sich für die berufliche Weiterbildung entscheidet, hat drei Möglichkeiten sich dabei vom Staat finanziell unterstützen zu lassen.

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ auch mehr Geld für Weiterbildung bereitgestellt, mit dem Ziel mehr Menschen für das lebenslange Lernen zu gewinnen.

Unter anderem mithilfe des neuen Förderprogramms Bildungsprämie mit den beiden Elementen „Prämiengutschein“ und „Weiterbildungssparen“.

Eigentlich sollte als drittes Element der Bildungsprämie das „Weiterbildungsdarlehen“ dazukommen, welches es bisher aber noch nicht gibt.
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Iron on 01.06.2010
Iron
#3 Geschrieben : Dienstag, 1. Juni 2010 18:10:29
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Das sind doch mal nützliche Infos
.... Danke ;)
Schweisser13
#4 Geschrieben : Dienstag, 1. Juni 2010 22:05:25

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Und weisst du auch, welche Maßnahmen da genau gefördert werden. Interessant wäre das doch sicher für alle Arten von Schulungen, zum Beispiel im Bereich Software, Computer, Fremdsprachen usw. Und wo wäre dafür die Anlaufstelle, das Arbeitsamt oder vielleicht die IHK bzw. Handelskammer?

Das wären für mich interessante Fragen, vielleicht weiss jemand da Antworten drauf.

Danke schonmal im Voraus!
Luna84
#5 Geschrieben : Dienstag, 8. Juni 2010 16:04:29

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Die Arbeitsagentur ist natürlich ziemlich streng wenn es um Fördermittel geht.

Bei Arbeitslosen muss hier erstmal die "Notwendigkeit der Weiterbildung wegen Qualifikationsdefiziten" als Voraussetzung gegeben sein. Außerdem muss man im zuständigen Amt auch zu einer Beratung gehen. Wenn die Notwendigkeit gegeben ist, erhält man einen sog. Bildungsgutschein, den man dann für die vereinbarten Weiterbildungen einlösen kann. Bis zu einem gewissen Grad erstattet die Agentur für Arbeit auch Fahrtkosten, Unterbringung, etc.

Beschäftigte müssen noch mehr Voraussetzungen erfüllen. Mehr Information könntet ihr hier in der Infobroschüre der Arbeitsagentur lesen:

http://www.arbeitsagentu...-Weiterbildung-f-AN.pdf

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