Hi,
man ist dazu nicht verpflichtet, aber man sollte es tun!
Falls Deine Weiterbildung im Zusammenhang mit Deinem Beruf steht, hast Du Anspruch auf Bildungsurlaub von 5 Tagen im Jahr, unter normaler Lohnfortzahlung Deines Lohns.
Und dein Arbeitgeber profitiert doch immerhin auch von Deinem neuen Wissen. ;)
Grüße